Zivilrecht

 

Kaufvertragsrecht ‑ Schadensrecht ‑ Werkvertragsrecht ‑ AGB-Recht ‑ Inkasso


Viele Fehler passieren am Schreibtisch. Oft werden sie nicht einmal bemerkt. Die kürzesten Verträge können folgenschwere Fallen enthalten, oder es fehlen wichtige Regelungen.


Probleme werden oft erst Jahre später aufgedeckt. Dann ist es aber oft zu spät, denn grundsätzlich gilt, dass Verträge bindend sind. Die fehlerhafte Klausel kann nicht mehr korrigiert, eine vergessene Regelung nicht nachgeholt werden. Eine ohne die gebotene Überlegung geleistete Unterschrift kann Sie ruinieren.


Deshalb:  Lassen Sie sich vor dem Abschluss von Verträgen anwaltlich beraten. Nur so kann eine Regelung rechtlich korrekt erstellt und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die dabei aufzuwendenden Kosten sind im Verhältnis zu einem drohenden Schaden gering.


Ich berate und vertrete Sie


bei der Gestaltung von Verträgen

bei der Prüfung bestehender und Erstellung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

bei der Abwicklung von Schadensfällen

in Inkassoverfahren von der Zahlungsaufforderung über Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung

bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (Vertretung vor allen deutschen Gerichten, außer Bundesgerichtshof)

bei der Problemanalyse zur Vermeidung künftiger Streitfälle


Achtung: Haben Sie bereits Post vom Gericht bekommen, beachten Sie bitte unbedingt die kurzen Fristen, welche in der Regel der gerichtlichen Verfügung zu entnehmen sind.