Versicherungsrecht

 

Das Versicherungsrecht als juristisches Fachgebiet erfordert besondere, fachspezifische Kenntnisse, über die Rechtsanwalt Wendrich auf Grund der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht verfügt.

Ich berate und vertrete Mandanten auf allen Gebieten der Sach-, Haftpflicht und Personenversicherungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und privaten Krankenversicherung).

Bei sämtlichen Versicherungen sind Obliegenheiten (vor und nach dem Versicherungsfall) zu beachten. Werden diese nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt droht die Leistungskürzung oder sogar die Verweigerung der Versicherungsleistung. Nach der VVG-Reform zum 01.01.2009 sind die Versicherer nicht mehr berechtigt, bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers die Leistung vollends zu verweigern. Vielmehr besteht nur noch ein verschuldensabhängiges Leistungskürzungsrecht des Versicherers, wobei nach wie vor gilt, dass der Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nachweisen muss, um überhaupt zu einer Leistungskürzung kommen zu können.

Mein Rat: Bereits  im Vorfeld eines Rechtsstreites sollte kompetenter anwaltlichen Rat gesucht werden, so dass Fehler bei der Geltendmachung und Abwicklung  des Versicherungsfalles vermieden werden. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Schwerpunkte meiner versicherungsrechtlichen Tätigkeit sind:

•Berufsunfähigkeitversicherung

•Lebensversicherung (Kapital- und Rentenversicherung)

•Krankenversicherung

•Unfallversicherung

•Haftpflichtversicherung (privat und beruflich)

•Kraftfahrtversicherung

•Wohngebäudeversicherung

•Rechtsschutzversicherung