Verkehrsrecht

 

Verkehrsunfallrecht ‑ Bußgeldverfahren ‑ Fahrerlaubnisrecht


Es gibt kaum jemanden, der nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Plötzlich wird man in einen Unfall verwickelt.

Es ergeben sich Fragen über Fragen. Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken und oft bedürfen Sachverhalte der juristischen Klärung. Entscheidungen sind von Ihnen gefordert, Sie fühlen sich von allen Seiten bedrängt und völlig unvorbereitet. Behalten Sie einen kühlen Kopf. Lassen Sie sich beraten. Treffen Sie keine (vor-) schnellen Entscheidungen.


Haftpflichtversicherer bieten im Rahmen des so genannten Schadensmanagements dem Geschädigten immer häufiger schnelle Hilfe an. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings regelmäßig darin, den Schaden klein zu halten. Das Auftreten der Versicherung soll auch dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung ihrer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.

Neben den Anwaltskosten werden bei einer Beratung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung „freiwillig“ übernommenen.


Dies trifft insbesondere auf Schmerzensgeldansprüche nach Körperschäden zu.


Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:


Schadensersatzforderungen nach Unfällen

Forderungen aus Versicherungsverträgen

Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsvertöße etc.)

Verkehrsverwaltungsrecht (Entzug und Erteilung der Fahrerlaubnis, MPU etc.)