Arbeitsrecht

 

Arbeitsvertragsrecht ‑ Kündigungsschutz ‑ Freie Mitarbeit


Aussichtsreiche Anliegen scheitern im Arbeitsrecht oft schon daran, dass Fristen oder formelle Anforderungen nicht beachtet werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der mit diesem Gebiet und seiner Rechtsprechung vertraut ist.


Die optimale Vertretung Ihrer Interessen setzt auch die Kenntnis und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Sichtweise der jeweils anderen Seite voraus. Deshalb werden in der Kanzlei Wendrich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten.


Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei


der Gestaltung des Arbeitsvertrags und nachträglichen Veränderungen von Arbeitsbedingungen

der Notwendigkeit der Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates

der Prüfung des Vorliegens von Kündigungsvoraussetzungen und der Formulierung von Kündigungserklärungen

der Prüfung, ob eine Kündigung wirksam ist und erforderlichenfalls in Kündigungsschutzverfahren (bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten)

der Problemanalyse zur Vermeidung künftiger Streitfälle

Achtung: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Sie dagegen vorgehen möchten, beachten Sie bitte unbedingt die sehr kurze Frist, welche in der Regel der Kündigungserklärung selbst nicht zu entnehmen ist.