Rechtsanwalt Wendrich (Jahrgang 1970) studierte Rechtswissenschaften in Dresden. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen im Jahr 1995 begann er seine Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Dresden und Görlitz.
Als Referendar beim Oberlandesgericht Dresden absolvierte er unter anderem ein Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschafen Speyer und eine Auslandsstation in einer Prager Anwaltskanzlei. 1997 legte er das 2. Juristische Staatsexamen ab.
Von 1997 bis 1998 war Rechtsanwalt Wendrich in einer wirtschaftsrechlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Dresden und Görlitz tätig.
Anfang 1999 ging Rechtsanwalt Wendrich nach Berlin und baute für die Kanzlei
HEIMANN HALLERMANN das Berliner Büro auf. In dieser Zeit entwickelte sich das Verkehrs- und Versicherungsrecht als Arbeitsschwerpunkt.
Mit der Anwaltssozietät HEIMANN HALLERMANN besteht noch heute eine enge Kooperation.
Seit 2010 führt Rechtsanwalt Wendrich seine Kanzlei in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Albrecht und der auf Famlienrecht spezialisierten Kollegin Dickel.
In Folge der Zusammenarbeit mit mehreren Versicherungsagenturen hat Rechtsanwalt Wendrich in Neuenhagen bei Berlin eine Zweigstelle seines Berliner Büros gegründet.
Seit 2010 ist er auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.